AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutsche Realwert GmbH

§ 1 ANGEBOTE

Unsere Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt; diesen liegen die vom Eigentümer bzw. durch einen von einem Eigentümer beauftragten Dritten erteilten Auskünfte zugrunde und verstehen sich als freibleibend und unverbindlich. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben übernehmen wir nicht. Irrtum, sowie Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Es ist die Angelegenheit unseres Kunden, die Objektinformationen und Angaben, die unsere Angebote enthalten, auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen.

 

§ 2 WEITERGABEVERBOT / VORKENNTNIS

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise durch uns sind ausdrücklich nur für den Kunden bestimmt und von diesem vertraulich zu behandeln. Diesem ist es untersagt, die Objektinformationen und  Objektnachweise ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte aufgrund dessen einen Vertrag – gleich mit wem und mit welchem Inhalt -, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der Provision auf Grundlage dieser Bedingungen an uns. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch aus der unbefugten Weitergabe von Informationen bleibt uns vorbehalten. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies schriftlich innerhalb von drei Tagen ab Entgegennahme unseres Nachweises / Exposés mitzuteilen.

 

§ 3 ENTSTEHEN DES PROVISIONSANSPRUCHS

Der Provisionsanspruch entsteht durch den Nachweis einer Vertragsgelegenheit oder durch die Vermittlung eines Hauptvertrages. Hierbei genügt eine Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit. Die Provision ist auch dann verdient, wenn ein anderer als der angebotene oder ein wirtschaftlich abweichender Vertrag auf Basis der angebotenen Vertragsangelegenheit zustande kommt. Ebenso, wenn der Vertrag über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande kommt, sofern das Ziel der Beauftragung erfüllt ist. Der Provisionsanspruch bleibt auch bei Aufhebung oder Kündigung bestehen, ebenso, wenn der Hauptvertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt. Der Eintritt einer auflösenden Bedingung lässt den Provisionsanspruch ebenfalls unberührt.

 

§ 4 FÄLLIGKEIT DES PROVISIONSANSPRUCHS

Die Provision ist fällig 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrages ohne unsere Anwesenheit, so ist der Kunde verpflichtet, uns eine Abschrift des Hauptvertrages zu überlassen.

 

§ 5 DOPPELTÄTIGKEIT / TÄTIGWERDEN FÜR DRITTE

Wir sind berechtigt, sowohl für den Verkäufer / Vermieter als auch für den Käufer / Mieter provisionspflichtig oder unentgeltlich tätig zu werden. Soweit der Kunde ein Verbraucher ist und der Maklervertrag eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus zum Gegenstand hat, gilt dies nach Maßgabe und unter Beachtung von § 656c BGB.

 

§ 6 RÜCKFRAGENKLAUSEL

Im Verhältnis zu dem Eigentümer eines Objekts, das uns zur Vermarktung an die Hand gegeben worden ist, gilt, dass der Eigentümer vor Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages (Kaufvertrag oder Mietvertrag) verpflichtet ist, unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei uns rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch unsere Tätigkeit veranlasst worden ist.

 

§ 7 ERSATZ- UND FOLGEGESCHÄFT

Eine Provisionspflicht des Auftraggebers gemäß der unter Punkt 8 vereinbarten Provisionssätze besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z.B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der von uns entfalteten Tätigkeit von seinem potentiellen und / oder nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Vertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potentiellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten / pachten bzw. umgekehrt. Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertragsabschluss weitere vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und einem Dritten zustande kommen, die den unter Punkt 8 aufgeführten Verträgen entsprechen und ihre Grundlage in dem zwischen uns und dem Auftraggeber abgeschlossenen Maklervertrag haben.

 

§ 8 HÖHE DER PROVISION

Die nachstehend genannten Käufer- / Mieterprovisionssätze gelten mit Abschluss des Maklervertrages als vereinbart, soweit individualvertraglich nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist und verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.

 

8.1 KAUFVERTRÄGE

Bei Grundstückskäufen erfolgt die Käuferprovisionsberechnung auf Basis des vereinbarten Gesamtkaufpreises und aller damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen

  • bei einem Gesamtwert bis zu EUR 5 Millionen: 5% des notariell beurkundeten Kaufpreises, zzgl. gültiger USt.
  • von dem Gesamtwert von über EUR 5 Millionen bis EUR 10 Millionen: 4% des notariell beurkundeten Kaufpreises, zzgl. gültiger USt.
  • von dem Gesamtwert von mehr als EUR 10 Millionen: 3% des notariell beurkundeten Kaufpreises, zzgl. gültiger USt..

 

8.2 ERBBAURECHTSVERTRÄGE

Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten bestimmt sich die Käuferprovision nach der Bemessung für Kaufverträge unter Ziffer 8.1, wobei der Wert nach den vorhandenen oder geplanten Aufbauten zzgl. des zu ermittelnden Grundstückswertes zu bilden ist.

 

8.3 ÜBERTRAGUNG VON GESELLSCHAFTSRECHTEN ODER – ANTEILEN

Bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder sonstigen Gesellschaftsrechten bestimmt sich die Käuferprovision nach der unter Ziffer 8.1 genannten Staffelung für Kaufverträge, wobei der Vertragswert der Immobilie bzw. des entsprechenden Gesellschaftsanteils zu berechnen ist.

 

8.4 AN- UND VORKAUFSRECHT

Bei Vereinbarung oder Vermittlung von An- und Vorkaufsrechten beträgt die Käuferprovision 1% des Vertragswertes. Bei Ausübung dieses Rechts wird zusätzlich die Käuferprovision gemäß der Bestimmung bei Kaufverträgen fällig.

 

8.5 VERMIETUNG UND VERPACHTUNG OHNE EINZELHANDEL

Die Mieterprovision beträgt bei vorgenannten Verträgen

  • mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren das 3-fache einer Bruttomonatsmiete,
  • mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren das 4-fache einer Bruttomonatsmiete.

 

8.6 VERMIETUNG UND VERPACHTUNG MIT EINZELHANDEL:

Die Mieterprovision beträgt

  • für Verträge über Einzelhandelsflächen (Verkaufs-, Lager-, Personalflächen o.ä.) 3% der Bruttomiete für die gesamte Festlaufzeit (maximal für 10 Jahre) mindestens jedoch 3 Bruttomonatsmieten,
  • bei einer vereinbarten Ablöse- oder Abstandssumme 3% hieraus.

Die vorgenannten Sätze erhöhen sich jeweils um eine Bruttomonatsmiete, sollte der Miet- oder Pachtvertrag die einseitige Möglichkeit einer Option, einer Sonderkündigung oder eines Vormietrechts beinhalten. Die Bruttomonatsmiete versteht sich als die Kaltmiete zuzüglich Nebenkostenvorauszahlung, ohne Mehrwertsteuer. Festlaufzeit ist die vertraglich vereinbarte Laufzeit, während derer der Miet- bzw. Pachtvertrag nicht ordentlich gekündigt werden kann. Mietfreie Zeiten bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt. Für den Fall der Vereinbarung einer Staffelmiete im Hauptmietvertrag, errechnet sich die Mieterprovision auf Basis einer durchschnittlichen Bruttomonatsmiete über die Gesamtlaufzeit des Vertrages.

 

§ 9 HAFTUNG

Unsere Haftung ist im Falle von vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden begrenzt auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln. Hiervon ausgenommen sind Schäden am Körper und an der Gesundheit.

 

§ 10 KUNDENIDENTIFIKATION

Dem Kunden ist bekannt, dass wir gemäß den Vorschriften des Geldwäschegesetzes (GwG) zur Identifikation der Kunden verpflichtet sind. Die Vorschriften des GwG verlangen außerdem, dass der Kunde Informationen zur Verfügung stellt und Änderungen, die sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergeben, entsprechend mitteilt.

 

§ 11 VERBRAUCHERHINWEISE ZUR STREITBEILEGUNG

Gemäß der Hinweispflicht zur Online-Streitbeilegung nach Art. 14 Abs. 1 ODR-VO weißen wir daraufhin, dass die Europäische Kommission unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) unterhält. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. Wir nehmen auch nicht am Verfahren zur alternativen Streitbeilegung in Verbrauchersachen gemäß § 36 VSBG teil.

 

§ 12 GERICHTSSTAND/ ERFÜLLUNGSORT/ TEILUNWIRKSAMKEIT

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute gemäß HGB ist unser Geschäftssitz. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Sollten einzelne Regelungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle eventueller unwirksamer oder nichtiger Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.